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   BSG, 30.11.2010 - B 13 R 260/10 B   

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BSG, 30.11.2010 - B 13 R 260/10 B (https://dejure.org/2010,50040)
BSG, Entscheidung vom 30.11.2010 - B 13 R 260/10 B (https://dejure.org/2010,50040)
BSG, Entscheidung vom 30. November 2010 - B 13 R 260/10 B (https://dejure.org/2010,50040)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Schwerin - S 7 R 59/06
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern - L 4 R 94/08
  • BSG, 30.11.2010 - B 13 R 260/10 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 11.05.2010 - B 13 R 589/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

    Auszug aus BSG, 30.11.2010 - B 13 R 260/10 B
    Als höchstrichterlich geklärt muss eine Rechtsfrage auch dann angesehen werden, wenn das Revisionsgericht bzw das BVerfG sie zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl Senatsbeschlüsse vom 21.1.1993 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17; vom 31.3.1993 - SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6; vom 11.5.2010 - B 13 R 589/09 B - Juris RdNr 13).

    Zudem muss der Beschwerdeführer darlegen, woraus sich die Verfassungswidrigkeit im konkreten Fall ergeben soll (BSG vom 22.8.1975 - BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 S 14; BSG vom 10.10.2007 - B 12 R 24/07 B - Juris RdNr 7; Senatsbeschluss vom 11.5.2010 - B 13 R 589/09 B - Juris RdNr 16).

  • BVerfG, 30.08.2005 - 1 BvR 616/99

    Keine Sonderversorgung ehemaliger Angehöriger der Deutschen Reichsbahn

    Auszug aus BSG, 30.11.2010 - B 13 R 260/10 B
    Dasselbe gelte für den (auf Grund einer Verfassungsbeschwerde ua gegen das vorgenannte Urteil ergangenen) Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 30.8.2005 (1 BvR 616/99, 1 BvR 1028/03 - SozR 4-2600 § 256a Nr. 1), der "in erster Linie" eine Verletzung von Grundrechten bei der Versagung einer Sonderversorgung ehemaliger Mitarbeiter der Deutschen Reichsbahn der DDR nach Rentenüberleitung in die gesamtdeutsche Rentenversicherung verneint habe.

    Denn die Versorgung der Angehörigen der Deutschen Reichsbahn war dem System der allgemeinen Sozialversicherungspflicht zugeordnet und ist nach dem maßgeblichen Bundesrecht nicht als Zusatzversorgung im Sinne des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) zu qualifizieren (BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 30.8.2005 - 1 BvR 616/99, 1 BvR 1028/03 - SozR 4-2600 § 256a Nr. 1; BSG vom 5.3.1996 - BSGE 78, 41 = SozR 3-8120 Kap VIII H III Nr. 9 Nr. 5, stRspr).

  • BSG, 11.12.2002 - B 5 RJ 14/00 R

    Entgeltpunkte für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet - Angehörige der Deutschen

    Auszug aus BSG, 30.11.2010 - B 13 R 260/10 B
    Dieser Einschätzung stehe auch das Urteil des 5. Senats vom 11.12.2002 (B 5 RJ 14/00 R - BSGE 90, 197 = SozR 3-2600 § 256a Nr. 10) nicht entgegen, da dieses sich "in erster Linie" mit der Berücksichtigung des Steigerungssatzes von 1, 5 für Angehörige der Deutschen Reichsbahn auseinandergesetzt habe.

    Dies gilt umso mehr, als sie selbst vorträgt, dass das BSG bereits in seinem Urteil vom 11.12.2002 (aaO) entschieden habe, dass mit den Regelungen in § 256a Abs. 2 SGB VI für die nach § 256a Abs. 1 SGB VI durchzuführende Ermittlung von Entgeltpunkten nur die in der DDR versicherten Verdienste berücksichtigt würden und dass als solche "verfassungskonform" auch bei ehemaligen Angehörigen der Deutschen Reichsbahn nur die im Beitrittsgebiet tatsächlich erzielten Arbeitsverdienste und Einkünfte herangezogen würden, soweit dafür Beiträge gezahlt worden seien oder die Voraussetzungen des § 256a Abs. 2 Satz 2 oder 3 oder des Abs. 3 SGB VI erfüllt seien.

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 30.11.2010 - B 13 R 260/10 B
    Allein der Umstand, dass die Klägerin die von den Vorinstanzen vertretene Auslegung des § 256a Abs. 2 SGB VI für unrichtig hält, rechtfertigt keine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (vgl stRspr, zB BSG vom 26.6.1975 - SozR 1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 30.11.2010 - B 13 R 260/10 B
    Zudem muss der Beschwerdeführer darlegen, woraus sich die Verfassungswidrigkeit im konkreten Fall ergeben soll (BSG vom 22.8.1975 - BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 S 14; BSG vom 10.10.2007 - B 12 R 24/07 B - Juris RdNr 7; Senatsbeschluss vom 11.5.2010 - B 13 R 589/09 B - Juris RdNr 16).
  • BVerfG, 13.12.2002 - 1 BvR 1144/00

    Zur Berücksichtigung so genannter Überentgelte im Rahmen der Berechnung von

    Auszug aus BSG, 30.11.2010 - B 13 R 260/10 B
    Soweit die Klägerin sich auch in diesem Zusammenhang auf Art. 3 Abs. 1 GG beruft, hat sie wiederum nicht substantiiert aufgezeigt, warum der Gesetzgeber des 2. AAÜG-ÄndG durch die Aufnahme der "10-Jahresbedingung" in § 256a Abs. 2 Satz 3 SGB VI und die damit - ausnahmsweise - verbundene Möglichkeit, tatsächlich erzielte Arbeitsverdienste, für die keine Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt wurden, zu berücksichtigen, seinen Gestaltungsspielraum überschritten haben solle (vgl BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 13.12.2002 - 1 BvR 1144/00 - SozR 3-2600 § 256a Nr. 9).
  • BSG, 05.03.1996 - 4 RA 82/94

    Anpassung von Renten nach § 13 der DDR-Eisenbahner-Verordnung,

    Auszug aus BSG, 30.11.2010 - B 13 R 260/10 B
    Denn die Versorgung der Angehörigen der Deutschen Reichsbahn war dem System der allgemeinen Sozialversicherungspflicht zugeordnet und ist nach dem maßgeblichen Bundesrecht nicht als Zusatzversorgung im Sinne des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) zu qualifizieren (BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 30.8.2005 - 1 BvR 616/99, 1 BvR 1028/03 - SozR 4-2600 § 256a Nr. 1; BSG vom 5.3.1996 - BSGE 78, 41 = SozR 3-8120 Kap VIII H III Nr. 9 Nr. 5, stRspr).
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 30.11.2010 - B 13 R 260/10 B
    Als höchstrichterlich geklärt muss eine Rechtsfrage auch dann angesehen werden, wenn das Revisionsgericht bzw das BVerfG sie zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl Senatsbeschlüsse vom 21.1.1993 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17; vom 31.3.1993 - SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6; vom 11.5.2010 - B 13 R 589/09 B - Juris RdNr 13).
  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 4/06 R

    Zusatzversorgung im Beitrittsgebiet - tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt -

    Auszug aus BSG, 30.11.2010 - B 13 R 260/10 B
    Die Klägerin hätte daher in eingehender Auseinandersetzung mit der von ihr zitierten Rechtsprechung aufzeigen müssen, dass diese keine ausreichenden Anhaltspunkte für die Beantwortung der Frage nach der verfassungsrechtlichen Beurteilung der Nichtberücksichtigung der zusätzlichen Belohnung für Eisenbahner in der DDR als rentenwirksamer Arbeitsverdienst enthält (vgl in diesem Zusammenhang auch das in der Beschwerdebegründung zitierte, aber im Hinblick auf die hier aufgeworfene Fragestellung von der Klägerin nicht ausgewertete Urteil des BSG vom 23.8.2007 - B 4 RS 4/06 R - SozR 4-8750 § 6 Nr. 4).
  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

    Auszug aus BSG, 30.11.2010 - B 13 R 260/10 B
    Als höchstrichterlich geklärt muss eine Rechtsfrage auch dann angesehen werden, wenn das Revisionsgericht bzw das BVerfG sie zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl Senatsbeschlüsse vom 21.1.1993 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17; vom 31.3.1993 - SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6; vom 11.5.2010 - B 13 R 589/09 B - Juris RdNr 13).
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 6/01 B

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im sozialgerichtlichen Verfahren, Rüge

  • BSG, 10.10.2007 - B 12 R 24/07 B

    Verfassungsmäßigkeit der Rentenversicherungspflicht von arbeitnehmerähnlichen

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